LIEFERFORMEN UND KENNZEICHNUNG


LIEFERFORMEN

Rollenlänge: Die Standardrolle ist 25 m oder 30,5 m lang. Halbrollen 12,5 m oder 15 m. Die Rollenlänge darf eine Toleranz von +/- 10 % aufweisen. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Länge.

Teillängen: Eine Rolle Drahtgewebe darf aus höchstens 3 Rollenabschnitten bestehen, jeder Rollenabschnitt muss mindestens 2,5 m lang sein.

Gewebebreite: Die Breite von Rollen und Rollenabschnitten darf nicht geringer als die Nennbreite, aber bis zu 2 % größer sein.

Streifen und zugeschnittene Stücke: Die Breite der Streifen ist anzugeben. Bei Bestellmengen, die geringer sind als eine Standardrolle, darf die Länge der Streifen entsprechend kürzer sein. Für zugeschnittene Stücke müssen die Seitenlängen, Winkel und Radien angegeben werden.


KENNZEICHNUNG:

Drahtgewebe ist wie folgt zu kennzeichnen:

– Name oder Handelszeichen des Herstellers.

– Werkstoff des Drahtes.

– Nennmaschenweite w

– Nennmaß des Drahtdurchmesser d

– Webart, außer bei glatter Bindung.

– Länge und Breite der Rolle, des Streifens oder Größe und Anzahl der zugeschnittenen Stücke.

– Gewicht, sofern vereinbart.

Falls die Drahtgeweberolle aus mehreren Abschnitten besteht, ist die Länge jedes Abschnittes anzugeben. Bei Drahtgeweben in Streifen oder zugeschnittenen Stücken muss diese Kennzeichnung auf der äußeren Verpackung angebracht sein. Falls vereinbart, ist die Länge und das Gewicht jeder Rolle (Coil) anzugeben.


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